IT-Ziviltechniker

IT-Ziviltechniker sind staatlich befugte und beeidete Experten im IT-Bereich, berechtigt zur Ausstellung öffentlicher Urkunden nach dem Ziviltechnikergesetz.

Öffentliche Urkunden

Als Urkundspersonen stellen IT-Ziviltechniker Zertifikate in Form von öffentlichen Urkunden aus, versehen mit öffentlichem Glauben.

Gemäß §3 Abs. (3) des Ziviltechnikergesetzes werden von IT-Ziviltechnikern im Rahmen ihrer Befugnis ausgestellte Urkunden analog zu behördlichen Dokumenten behandelt (§ 292 der Zivilprozessordnung, RGBl. Nr. 113/1895

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